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BGH, 11.01.2012 - 5 StR 531/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 4 StrEG
Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft im Falle des Nichtübersteigens der zur Gewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe durch die Dauer der Untersuchungshaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 1 S. 1; StrEG § 4
Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft im Falle des Nichtübersteigens der zur Gewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe durch die Dauer der Untersuchungshaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung …
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 531/11
Für eine Billigkeitsentscheidung nach § 4 StrEG ist kein Raum, weil die Dauer der Untersuchungshaft die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe - bei vorliegender Verfahrenseinheit mit dem freigesprochenen Sachverhalt, aufgrund dessen die Untersuchungshaft angeordnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1978 - 3 StR 143/78, BGHSt 28, 29) - nicht übersteigt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG).